1. Zu konzeptuellen Schwierigkeiten einer
angemessenen Erfassung des Problems
In diesem Beitrag versuche ich darzustellen, dass
die von Islamgegnern und Islamisten gleichermaßen verneinte Frage nach
der Kompatibilität von Demokratie und Islam eine Antwort auf eine falsch
gestellte Frage ist, die an den Demokratisierungsproblemen der islamisch
geprägten Gesellschaften vorbei geht. Denn ein zentrales Problem der
gegenwärtigen Diskussion liegt in einem jeweils zustandsreduzierten und
statischen Begriff von Islam wie auch von Demokratie. Mit dieser
Begriffswahl werden die Demokratisierungsprobleme der islamisch
geprägten Gesellschaften auf Probleme einer der zwar etablierten
Traditionslinien des Islam reduziert, ohne aber ihre Dominanz zu
erklären.
1.1. Zum Islam als ein Wandlungskontinuum
Dies geschieht, weil in der Regel der
Islam nicht in seiner relativen Autonomie von den in Gruppen
organisierten Menschen einer mehr oder weniger differenzierten
Gesellschaft begriffen wird, sondern als eine von ihnen scheinbar
getrennte „Sphäre“. Diese „Sphäre“ stellt sich dann den Betrachtern
als unveränderlich bzw. identisch mit einer seiner etablierten
Ausprägungen dar. Betrachtete man die jeweiligen „Sphären“ jedoch als
menschliche Gruppen in unterschiedlichen interdependenten sozialen
Positionen[1], symbolisiert die „religiöse Sphäre“
die Geistlichkeit, die den Islam als eine Art, die Welt zu erfahren,
seit Jahrhunderten reproduziert. Was in diesem Reproduktionsprozess den
Islam der Anfangszeit mit dem des 20. Jahrhunderts bzw. des
Fundamentalismus verbindet, ist nicht so sehr irgendein
Wesenskern, der unverändert bleibt, sondern die Kontinuität der
Wandlungen[2], in denen der Islam des 20.
Jahrhunderts. aus der Zeit des Propheten und der Imame hervorging,
verstärkt durch den Umstand, dass es sich um ein erinnertes
Wandlungskontinuum handelt. In dieser Kontinuität des Prozesses
würde man sowohl des scheinbar ewig Unwandelbaren als des Kontinuums
eines neuzeitlich nicht-wissenschaftlichen Typs des Wissens
gewahr werden sowie auch der Wandlungen dieses mehr subjekt-orientierten
Wissens, dessen Grad der Autonomie abhängig ist von dem Grad der
Autonomie der religiösen Funktionsträger. Dieser Grad der relativen
Autonomie verändert sich mit dem größeren oder kleineren Einfluss bzw.
den größeren oder kleineren Machtchancen, die ihnen kraft der
Veränderungen ihrer Interdependenz mit anderen Gruppen in
unterschiedlichen sozialen Positionen zur Verfügung stehen. In diesem
Sinne erweist sich die „Re-Islamisierung“ bzw. die Vergrößerung der
Bedeutung der religiösen „Sphäre“ als Vergrößerung der Macht der
Geistlichkeit im Verhältnis zu anderen sozialen Gruppen in verschiedenen
Positionen innerhalb einer sich differenzierenden Gesellschaft und zwar
als Folge der Veränderung ihrer funktionalen Interdependenz, wie sie
sich als Funktion der Modernisierung ergibt.
Als symbolische Repräsentanz ihrer sozialen Welt
ist der Islam nicht nur gemeinsam kommunizierbares Orientierungs- und
Kontrollmittel der Muslime. Er repräsentiert zwar ein Denkmuster, das
seine fortgeschrittene Ausprägung in den Traditionslinien der Theologen
findet. Doch obwohl sich die Muslime kaum dieser Tatsache bewusst
werden, sind diese Traditionslinien des Islam aufgrund ihrer
langfristigen Verflechtung tief in ihrer allgemeinen Sprache verankert.
Infolgedessen produziert dies einen stillschweigenden Hang, eine
unbemerkbare Prädisposition zugunsten bestimmter Denkweisen. Es bildet
also einen integralen Bestandteil des sozialen Habitus, d. h der
sozialen Persönlichkeitsstruktur eines jeden islamisch geprägten
Menschen. Daher trägt jeder Muslim, verschieden wie er oder sie von
allen anderen sein mag, ein spezifisches Gepräge an sich, das er mit
anderen Angehörigen seiner Gesellschaft teilt. Der geringere Spielraum
und die unterschiedlichen Muster der Individualisierung in weniger
entwickelten Gesellschaften ändern nichts an der Tatsache, dass der
Islam als spezifischer sozialer Habitus einer Individualisierung
zugänglich ist.[3] In diesem Prozess weist er als
eine Schicht des sozialen Habitus der Muslime einen strukturierten
Langzeitwandel in eine spezifische Richtung auf mit entsprechenden
Gegenschüben sowie komplementären Prozessen. Diese Komplementär- und
Gegenprozesse weisen in der Regel jeweils unterschiedliche
Geschwindigkeiten auf und lösen so entsprechende Begleit- und
Folgeprozesse aus. Die „Re-Islamisierung“ bzw. der „islamische
Fundamentalismus“ ist im Sinne dieser Ungleichzeitigkeit der Entwicklung
eine Begleit- und Folgeerscheinung der „Modernisierung“, die als ein
Nachhinkeffekt des sozialen Habitus[4] zu einer
institutionellen Ent-Demokratisierung sozialer Kontrolle führt bzw.
führte. Dieser Tatbestand verkompliziert die aktuelle
Demokratisierungsdiskussion, deren Problem außerdem darin zu bestehen
scheint, dass man über keinen gemeinsam kommunizierbaren, angemessenen
Demokratiebegriff verfügt.
1.2. Zur funktionalen Demokratisierung als
Verringerung der Machtdifferentiale zwischen verschieden Schichten und
Gruppen
Mit dieser Begriffsverwirrung und der Neigung,
soziale Prozesse auf statische und entmenschlichte Begriffe zu
reduzieren, werden dann der Islam und die Demokratie
als scheinbar unwandelbare „Ordnungsformen“ begriffen, deren
Vereinbarkeit „durch die Analyse ihrer jeweiligen normativen und
ordnungspolitischen Grundlagen (negativ) beantwortet“ wird.[5]
Diese voreilige Schlussfolgerung entsteht außerdem
deswegen, weil zumeist nicht unterschieden wird zwischen „latenter“ bzw.
„funktionaler“ Demokratisierung und „manifester“ bzw. „institutioneller“
Demokratisierung, sowie den „normativen Zielfunktionen der Demokratie“.
Daraus folgt in der Regel eine Gleichstellung der Demokratie, die als
statischer Zustandsbegriff verstanden wird, mit ihren symptomatischen
Aspekten, die als Parteiendemokratie nicht nur mit der theologischen
Tradition des Islams sondern auch mit der des Christentums unvereinbar
sein müsste. Daraus wird aber dennoch keineswegs die Inkompatibilität
der Demokratie mit dem Christentum gezogen, obwohl die
Menschenrechte erst 1964 durch den Vatikan anerkannt wurden.[6]
Ungeachtet dieser Tatsache ist aber festzustellen, dass islamisch
geprägte Gesellschaften, im Unterschied zu christlich geprägten, über
keine oder kaum entwickelte Parteiendemokratie verfügen.
1.2.1. Zum Unterschied zwischen
funktionaler und institutioneller Demokratisierung
Da Parteien gegenwärtig in solchem Maße zum
selbstverständlichen Bestand der entwickelteren Gesellschaften gehören,
wird der Demokratisierungsprozess nicht nur auf „Demokratie“ als
Zustandsbegriff reduziert sondern auch mit der Mehr-Parteiendemokratie
gleichgesetzt. Als demokratische Regierungsweise werden daher eine 1.)
auf allgemeiner Zustimmung basierende, 2.) verfahrenstechnisch durch die
verfassungsmäßige Ordnung geregelte, 3.) ein Höchstmaß an
individueller Freiheit garantierende Ordnungsform verstanden,
deren prägnantestes äußeres Kennzeichen 4.) die Kontrolle der
Regierenden durch die Regierten ist, die 5.) durch den Wechsel von
Parteiregierungen zum Ausdruck kommt.[7] Deswegen
begnügt man sich auch in wissenschaftlichen Untersuchungen mit der
Beschreibung oder Durchleuchtung der institutionellen Oberfläche der
Demokratisierung. Man fragt nicht mehr nach einer Erklärung dafür, warum
in allen europäischen Staatsgesellschaften das oligarchische Regime
kleiner dynastisch-agrarisch-militärisch Privilegiertengruppen in
irgendeiner Weise bald früher, bald später einem oligarchischen
Parteienregime Platz machte.[8] Diese Tendenz,
soziale Prozesse auf statische und entmenschlichte Begriffe zu
reduzieren, geht einher mit einer Tendenz zu einer Trennung der
Funktionszusammenhänge interdependenter Menschen als „ökonomische“,
„politische“, „soziale“ oder „kulturelle“ Sphären. Mit der Fokussierung
der Aufmerksamkeit auf einzelne „Sphären“, die sich in Wirklichkeit auf
spezifische Zusammenhänge von Funktionen beziehen, die Menschen
füreinander und für sich selbst haben, etwa auf die politische oder
wirtschaftliche oder auf die soziale „Sphäre einer Gesamtentwicklung,
entgehen diesem Blick die gesamtgesellschaftlichen
Strukturwandlungen, auf denen die Verschiebungen der Machtgewichte
zugunsten der früheren „Plebs, d.h. die Transformation der oligarchisch
von erblich Privilegierten regierten Gesellschaften in die von
abrufbaren Vertretern von Massenparteien regierten, beruhen. Übersehen
wird mit dieser funktionalen Demokratisierung auch der
Entstehungszusammenhang der Glaubenssysteme der großen Massenparteien,
die großen sozialen Ideologien, die Erscheinungsformen der
gleichen gesellschaftlichen Transformation sind.
In der Regel werden folgende zentrale Aspekte
dieser Zusammenhänge übersehen, die für die Unterscheidung zwischen
funktionalen und institutionellen Demokratisierungsprozessen und ihrer
Interdependenz von entscheidender Bedeutung sind[9]
nämlich:
1. Die Verringerung der Machtdifferentiale
zwischen Regierung und Regierten.
Die gewöhnlich stufenweise Ausbreitung des
Wahlrechts ist die manifeste, institutionelle Folgeerscheinung einer
latenten Verlagerung der Machtgewichte zwischen Regierung und Regierten
zugunsten breiterer Schichten.
2. Für sich betrachtet sind die Unterschiede in den
Machtchancen verschiedener Gesellschaftsschichten in den entwickelteren
Gesellschaften immer noch sehr erheblich. Fasst man aber die Entwicklung
solcher Gesellschaften während der letzten zwei- oder drei Jahrhunderte
ins Auge, zeigt sich eine Verringerung der Machtdifferentiale
zwischen verschiedenen Schichten bzw. Gruppen, eingeschlossen der
zwischen Männern und Frauen, Eltern und Kindern. Es ist dieser
Trend, auf den sich der Begriff der „funktionalen Demokratisierung“
bezieht. Er ist nicht identisch mit dem einer Entwicklung zur
„institutionellen Demokratie“. Der Begriff der funktionalen
Demokratisierung bezieht sich auf eine Veränderung der
gesellschaftlichen Machtverteilung, die ihren Ausdruck zeitweilig in
verschiedenen Institutionsformen finden kann, z.B. in
Einparteiensystemen genauso wie in Mehrparteiensystemen. Die
Vergrößerung der relativen Machtpotentiale der ehemals weit
ohnmächtigeren Masse der Bevölkerung im Zuge dieser Gesamtentwicklung
mag fühlbar werden in diffusen Manifestationen von Unzufriedenheit und
Apathie, in drohendem Aufruhr und in Gewalttaten, wenn die
institutionalisierten Herrschaftsbalancen den tatsächlichen
Machtpotentialen der breiten Schichten nicht mehr entsprechen.
Eine institutionelle Ent-Demokratisierung kann aber genauso die Folge
solcher Massenerhebung werden, wie sich am Beispiel der Islamischen
Republik Iran manifestierte.
3. Die Entstehung einer „pluralistischen
Gesellschaft“ als eine größere institutionelle Multipolarität und
Reziprozität der Kontrolle verschiedener gesellschaftlicher Gruppen
ist nur der institutionelle Ausdruck einer Verringerung der
Machtdifferentiale zwischen allen Gruppen und allen einzelnen
Individuen im Zuge dieser gesellschaftlichen Transformation. Im
Zentrum dieser ganzen gesellschaftlichen Transformation stehen Schübe
wachsender Spezialisierung oder Differenzierung aller gesellschaftlichen
Betätigungen, und die entsprechenden Schübe der spezialisierten
Integrierung, die zeitlich oft hintereinander zurückbleiben.
Dieser Integrierungsprozess bedeutet, dass jede Gruppe und jeder
einzelne durch die Eigentümlichkeit der eigenen Funktionen von mehr und
mehr anderen funktional abhängig wird. Die Interdependenzketten
differenzieren sich und werden länger, sie werden dementsprechend auch
für jeden einzelnen und für jede Gruppe allein undurchsichtiger und
unkontrollierbarer.
4. Zu den Folgeerscheinungen dieses erwachenden
Bewusstseins der relativen Undurchschaubarkeit der gesellschaftlichen
Prozesse und der Unangemessenheit von unmittelbar an einzelnen Personen
orientierten Erklärungen gehört nicht nur die Entstehung von
Gesellschaftswissenschaften. Eine andere Folgeerscheinung war die
Tendenz, sich innerhalb der weniger durchsichtigen gesellschaftlichen
Ereignisse mit Hilfe von ebenfalls relativ unpersönlichen, aber
gefühlsbetonteren sozialen Glaubenssystemen und Idealen zu orientieren,
die gerade darum befriedigender waren, weil sie gewöhnlich unmittelbare
Hilfe für alle gesellschaftlichen Leiden und Nöte oder vielleicht deren
völlige Heilung in der näheren Zukunft versprechen.
Der gegenwärtig im Re-Islamisierungsprozess der
Orientierung der islamisch geprägten Menschen dominierende
Fundamentalismus bzw. Islamismus ist eines ihrer gefühlsbetonten
sozialen Glaubenssysteme und Ideale, die im Iran zu einer
hierokratischen Herrschaft und als solche zur institutionellen
Ent-Demokratisierung der Staatsgesellschaft führte.
2. Zur Inkompatibilität von
institutioneller Demokratie mit Theokratie und Hierokratie und
Kompatibilität mit dem Islam als ein Wandlungskontinuum
Doch diese hierokratische Herrschaft wäre ohne eine
funktionale Demokratisierung der Gesellschaft im Sinne einer
Wandlung der Machtbalance zwischen den Regierenden und Regierten
zugunsten der Regierten unmöglich. Ohne eine funktionale
Demokratisierung wäre die siegreiche islamisierte Revolution undenkbar,
die zum Sturz des Schahregimes und der Errichtung der „Islamischen
Republik“ führte, deren Führer Aj. Khomeini samt seiner traditionellen
Kollegen die Inkompatibilität von „Islam und Demokratie“ genauso betonen
wie manche Gegner „des Islam“ in den liberal-demokratischen
Staatsgesellschaften.
Dennoch mehren sich inzwischen in der islamischen
Republik die Stimmen derer, die als Folge der nachrevolutionären
Erfahrung der Islamisierung der Staatsgesellschaft die Kompatibilität
von Islam und Demokratie betonen und sie als einzige Alternative gegen
jede Form der autoritären Herrschaft anstreben. Als unbeabsichtigte
Folge der fundamentalistischen Rückbesinnung traditioneller
Geistlichkeit und ihrer Anhänger entstanden, vertreten sie gegenwärtig
die Wandlungstendenzen des Islam gegenüber seinen Erhaltungstendenzen,
die durch das traditionelle geistliche Establishment in dem
Herrschaftsapparat und den theologischen Schulen repräsentiert wird. Die
Richtung und Richtungsbeständigkeit dieses Wandels hängt von dem Ausgang
ihrer Auseinandersetzungen ab, die sich speist aus der Verschiebung der
Machtbalance im weiteren sozialen Feld und der Veränderung des Islams
als einer sozialen Praxis.
Denn der Islam ist genauso eine soziale Praxis wie
eine Sprache, die eine Gruppe von Menschen gemeinsam teilt. Sonst
könnten sie nicht miteinander kommunizieren. Doch jede von ihnen hat
ihre eigene Lesart des Islam genauso wie jeder Mensch einen eigenen
Sprachstil hat. Sie sind zwar soziale Gepräge der Menschen, Aspekte
ihres sozialen Habitus, die sie durch ihre Sozialisation erwerben. Doch
durch ihre individuelle Aneignung werden diese mehr oder weniger
individualisiert. Von daher existieren sie zwar relativ unabhängig von
bestimmten Individuen, doch nie unabhängig von Individuen. Eine Religion
wie Islam, die nicht gelebt wird, existiert also genauso wenig wie eine
Sprache, die nicht gesprochen wird – es sei denn als historisches oder
archäologisches Artefakt. Ihre Entwicklung sowie die Richtung und
Richtungsbeständigkeit ihrer Entwicklung ist daher eine relativ autonome
Entwicklung der Aspekte der Gesellschaft dieser Menschen. Gemessen an
ihrer individuellen Lebensdauer erscheint sie als unverändert, weil
soziale Wandlungsprozesse in einer zeitlichen Dimension von
Jahrhunderten sich vollziehen, wie natürliche Wandlungsprozesse im Sinne
evolutionärer Prozesse sich in einer zeitlichen Dimension von Millionen
Jahren vollziehen. Die Konfessionalisierung sozialer Konflikte nicht nur
in den islamisch geprägten Gesellschaften sind Manifestation dieses
Wandlungskontinuums genauso wie sie ihre Dynamik sowie ihre Richtung und
Richtungsbeständigkeit bestimmt. In diesem Sinn ist die Geschichte des
Islam eine mehr oder weniger blutige Auseinandersetzung zwischen ihren
diversen Konfessionen und ihren jeweiligen diversen Rechtsschulen, die
schon unmittelbar nach dem Tod des Propheten beginnt und zunächst zu
seiner Spaltung in sunnitische Mehrheit und schiitische Minderheit
führte. Alle diese Konflikte wurden jeweils zurückgeführt auf eine
„wahre“ bzw. „ungültige“ Interpretation dessen, was der Prophet gesagt
und getan hat, während all das, was er gesagt bzw. getan hat, erinnert
und im Koran und seinen Überlieferungen („hadith“) fest gehalten wurde.
Alle folgenden Interpretationen der Sunniten
konnten allerdings bezogen werden auf nur 20 zuverlässige
Überlieferungen. Der Islam ist daher nicht nur ein Wandlungskontinuum,
sondern ein erinnertes Wandlungskontinuum. Dieses
Wandlungskontinuum ergab sich aus der notwendigen Erweiterung der
Reichweite des Geltungsbereiches von Gottes Geboten, wie sie sich ergab
aus der sich in Folge der raschen Expansion des Islam von Spanien bis zu
Indien entstehenden Alltagsprobleme, für die die sich als Nachfolger des
Propheten und als solche als Statthalter Gottes legitimierenden
muslimischen Herrscher eine Lösung nach dem Vorbild des Propheten
liefern mussten. Aus diesem Grunde entstand eine sich verselbständigende
Institution der islamischen Jurisprudenz und eine neue
Funktionärsschicht, die sich als berufene und legitime Interpreten des
Willen Gottes und seiner Gebote begreifen – die Theologen. Die
Haupttätigkeit dieser sich hauptsächlich als Rechtsgelehrten
begreifenden Theologen bestand in Rechtsgutachten (fatwa) im Sinne einer
Rechtssprechung in Gottes Namen, deren Befolgung als unbedingte
Pflichten der Muslime sanktioniert wurde. Seitdem wurde, sowohl im
Sinne einer herrschaftsstabilisierenden Funktion dieser Gesetze als auch
für die Verteidigung ihrer eigenen sozialen Macht und ihres Status,
argwöhnisch jeder sich kritisch äußernde Geist als Gotteslästerung
erbarmungslos verfolgt. Die Folgen davon waren:
1. die Entstehung von verschiedenen Rechtsschulen
im Laufe der Zeit, die zum Teil in der Anlehnung an Platonische und
neoplatonische Tradition ihren eigenen Wahrheits-Anspruch zu begründen
suchten.
2. führte solche Konzentration auf Rechtssprechung
zu einer einseitigen Entwicklung einer „praktischen Vernunft“, die sich
dann als die dominante Theologie etablierte und jede sich abzeichnende
Entwicklung zu einer Philosophie und somit eine Weiterentwicklung in
Richtung einer „reinen Vernunft“ massiv unterdrückte. Diese Spannungen
und zuweilen blutigen Konflikte zwischen diesen Wandlungs- und
Erhaltungstendenzen im Islam, zwischen etablierten Rechtsgelehrten und
marginalisierten philosophischen Außenseitern hat sich bis heute
perpetuiert, weil keine sozialen Wandlungsprozesse ohne eine
strukturelle Wandlung des Islam als die dominanten Orientierungs- und
Kontrollmittel in den islamisch geprägten Gesellschaften möglich sind.
3. Doch gerade die Jahrhunderte lange islamische
Prägung dieser Gesellschaften durch die Rechtsgelehrten führte zur
Entstehung eines sozialen Habitus von Menschen, die sich nicht als
Rechtssubjekte mit verbrieften Rechten begreifen, sondern als
gottesfürchtige Menschen, die sich an Gottes Gesetze als göttlich
erwartete Pflichten orientieren – bedeutet doch Muslim zu sein,
Gottes Untertan zu sein. Diese Balance zwischen Rechts- und
Pflichtsbewußtsein der islamisch geprägten Menschen zugunsten ihres
Pflichtbewusstseins gegenüber den als göttlich definierten
Gesetzen ist Resultat der Sozio- und Psychogenese der Jahrhunderte
langen Reproduktion autoritärer Herrschaft in den islamisch geprägten
Gesellschaften im Namen Gottes. In diesen Gesellschaften ist daher
jede soziale Wandlung nur möglich, wenn dieser Untertanengeist
überwunden und die Kompatibilität dieser Überwindung mit dem Islam
geglaubt wird.
In diesem Sinn ist der Demokratie-Diskurs in diesen
Gesellschaften zu begreifen als Ausdruck eines Wandels des Selbstbildes
der Menschen mit ihrem forensischen Gewissensbegriff in Gestalt
eines gefürchteten Gottes zu zunehmend autonomen Individuen, mit dem
Streben nach verbrieften Rechten. Dies geht aber nicht nur einher mit
einer entsprechenden Zivilisierung ihres Gottesbegriffes, sondern auch
mit dem Wandel ihres Religionsbegriffes. Aus diesem Grunde versuchen die
modern orientierten Theologen und die „religiösen Intellektuellen“ nicht
nur die Kompatibilität von Islam und Demokratie und Menschenrechten
nachzuweisen, indem sie neue Lesarten ‚des‘ Islam einführen, sondern
auch die Religion nicht mehr als eine Pflicht, sondern als ein
Menschenrecht einzuklagen – so z. B. Soroush[10].
Abgesehen von dieser Strukturgemeinsamkeit aller
islamischen Konfessionen, unterscheiden sich die 10% der sich als
Schiiten definierenden Muslime von der sunnitischen Mehrheit dadurch,
dass sie sich für ihre Interpretation des Islam als ein Regelwerk für
das Alltagsleben nicht nur auf den Propheten, sondern auch auf die bis
zu zwölf Imame zählenden Personen beziehen können, die sie als unfehlbar
heiligen. Damit verwässern sie zwar das zweite Teil des Bekenntnisses
zur Einheit Gottes[11] jeder Muslime, dass
Muhammad der letzte Gesandte Gottes, „das Siegel aller Propheten“ ist
und als einziger Gottes Willen vermitteln kann. Doch dadurch erweitern
sie die Reichweite der Tradition des Islam als ein Wandlungskontinuum,
wie sie sich ergibt als Jahrhunderte lange praktische Lebensführung
dieser Imame als lebendige Vorbilder der Schiiten, die eine spezifische
Traditionslinie einer marginalisierten und unterdrückten Minderheit im
Herrschaftsbereich der sunnitischen Kalifen hervorbrachten. Nach dem
Verschwinden des 12. Imam, der zwar im Hintergrund die Geschicke der
Muslime leite, beanspruchen die schiitischen Rechtsgelehrten die
legitime Statthalterschaft Gottes auf Erden, bis der „Retter der
Endzeit“ wieder erscheint, um die wahre Herrschaft Gottes auf Erden zu
errichten. Bis dahin wäre demnach die Hauptaufgabe jedes islamischen
Staates vor allem die Vorbereitung der Wiederkunft des „Messias“.
Demnach sind die Rechtsgelehrten während dieser
Übergangszeit die eigentlich legitimen Nachfolger des Propheten und der
Imame, weswegen sie jede nicht hierokratische Herrschaft als eine
Usurpation ihrer Machtchancen und damit einhergehenden
Steuerungsfunktionen des Staates entweder aktiv bekämpfen oder
allenfalls dulden, wenn die bestehende Machtbalance einen aktiven Kampf
nicht zulässt. Aus diesem Grunde haben die Rechtsgelehrten über
Jahrhunderte eine herrschaftsstabilisierende Funktion in den islamisch
geprägten Gesellschaften, indem sie die Duldung der autoritären
Usurpatoren einer – ihrer Meinung nach – sonst drohenden Anarchie
vorzogen. Damit haben sie auch erheblich zu Entstehung und Entwicklung
eines „rechtsorientierten“ sozialen Habitus im Sinne eines
Pflichtbewusstseins der Menschen in ihrem Herrschaftsbereich
beigetragen und damit zu einem Untertanengeist von Menschen, der jede
Verletzung der Gebote Gottes als eine Auflehnung gegen Gott und als
Sünde fürchten – es sei denn, die Rechtsverletzung wird islamisch
legitimiert. So wurde durch die progressive Auslegung des Islam durch
einflussreiche Geistliche wie Ajatollah Naini 1906 die „konstitutionelle
Revolution“ und die sich daraus ergebende „konstitutionelle Verfassung“
gegen den Widerstand konservativer Geistlichkeit islamisch legitimiert,
deren Wortführer Ajatollah Nuri schließlich hingerichtet wurde. Genauso
wurde in den fünfziger Jahren die nationalistische Bewegung der
„Nationalfront“ unter Mossadeghs Führung von der Geistlichkeit zunächst
unterstützt, die zur Nationalisierung der iranischen Erdölindustrie
führte. Erst nachdem Ajatollah Kaschani Mossadegh seine Unterstützung
entzog, weil er eine Kooperation Mossadeghs mit der kommunistischen „Tudehpartei“
befürchtete und damit die Ausweitung der sowjetischen Einflusssphäre,
war der CIA-Putsch möglich geworden, der zum Sturz Mossadeghs, und zur
Rückkehr des Schahs und zu einer blutigen Säuberung sowie Stabilisierung
einer Diktatur führte, die mit eiserner Hand eine gewaltsame
Modernisierung durchsetzte. Erst als die zunehmende Säkularisierung des
Rechts- und Bildungswesens zu einer weitgehenden Ent-funktionalisierung
der Geistlichkeit führte, und sie mit zunehmend größeren Teilen der
Bevölkerung die Modernisierung des Alltagslebens als „Verweltlichung“
der Gesellschaft und als moralisches Chaos erfuhren, wurde der Sturz des
Schahregimes durch einen Teil der Geistlichkeit unter Khomeinis Führung
legitimiert. Durch diese Islamisierung der Revolution und unter der
Parole „weder westlich noch östlich, sondern islamische Republik“ wurde
die Staatsmacht durch eine revolutionäre Masse erobert und einer
Geistlichkeit zur Verfügung gestellt, die die Menschen eben dieser Masse
ausdrücklich für unmündig erklärt: „Die Statthalterschaft des Faghih
(Rechtsgelehrten, D.G.) ist eine relative Angelegenheit, sie wird durch
Ernennung übertragen, ein Akt, der vergleichbar ist mit der Ernennung
eines Vormundes für Minderjährige. Vom Standpunkt der Aufgabe und
der Stellung besteht kein Unterschied zwischen dem Vormund der Nation
und einem Vormund für Minderjährige“[12].
2.1. Zur Konstitution der
nachrevolutionären Hierokratie im Iran als ein Nachhinkeffekt des
sozialen Habitus.
Die Akzeptanz dieses Bildes eines unmündigen
Menschen impliziert das Eingeständnis des Fehlens eines relativ
autonomen Gewissens, das die moralischen Funktionen der Persönlichkeit
umfassen würde. Für die Verhaltenssteuerung dieser scheinbar
beurteilungs- und entscheidungsunfähigen Menschen kann demnach weniger
ihr Gewissen ausschlaggebend sein als vielmehr ihre Orientierung an
einem „lebenden Vorbild“, das allein über göttliche Orientierungs- und
Kontrollmittel verfügen kann. Nur die Nachahmung dieses Vormundes macht
eine gottgefällige Anpassung an die gesellschaftlichen Verhältnisse und
die Beherrschung der alltäglichen Kontrollerfordernisse erst möglich.
Die Garantie moralischen Verhaltens ist also gebunden an ein externes
Orientierungswissen, über das nur bestimmte auserwählte Menschen
verfügen können. Bei diesem Mangel eines individuellen Rechts- und
Moralsubjektes gilt der Imam als gesellschaftliche Zentralinstanz, an
der sich die Menschen zu orientieren haben. In solch einer Gesellschaft
ist die Schriftgelehrtenherrschaft die Herrschaft eines göttlich
bestimmten Vormundes, der Hüter von Ordnung und Gesetz des Islam
ist. Diese Herrschaft wäre als solche ewig[13],
weil die Menschen immer unvollkommen sind und der Vollkommenheit
bedürfen[14]. Sie ist insofern eine „ewig“
äußerlich notwendige Durchsetzungsform der Gesetze in Gestalt des
Normbewusstseins, weil sich diese Moral mehr als Moral des
Wissens der Rechtsgelehrten als „Bezugspersonen“ bzw. „Vorbilder“
etabliert denn als Gewissensmoral der Gläubigen: „Da die islamische
Regierung die Regierung des Gesetzes ist, müssen Kenner der Gesetze
und vor allem die Theologen die Führung des Staates übernehmen“[15];
in diesem Sinne „verkörpern die Rechtsgelehrten das Gesetz“ und
„das Volk und die Muslime sind im Rahmen der religiösen Vorschriften
frei, d.h., wenn sie sich an die Vorschriften des Islams halten, darf
sie niemand belästigen“[16] (hervorgehoben von mir
-D.G.).
Hiermit wird die individuelle Freiheit im Sinne
eines individuellen Entscheidungs- und Handlungsspielraums ausdrücklich
durch die als göttlich definierten Gesetze eingeschränkt. Die
Akzeptierung dieser Einschränkung setzt aber eine Verschiebung der
Balance zwischen Rechts- und Pflichtbewusstsein eines Gläubigen
zugunsten des Pflichtbewusstseins eines Menschen voraus, der im
Extremfall keinen individuellen Rechtsanspruch kennt. Er kennt nur seine
religiös sanktionierten Pflichten, deren Verletzung er als Sünde
fürchtet. Es ist dieser spezifische Aspekt des sozialen Habitus der
Mehrheit der islamisch geprägten Menschen, die eine Re-Islamisierung der
Gesellschaft im Sinne einer institutionellen Ent-Demokratisierung
ermöglichen kann und ermöglicht hat. Sie ist ein Nachhinkeffekt des
sozialen Habitus der die Revolution tragenden Menschen, bei denen der
Wandel der Persönlichkeitsstruktur dem funktionalen Strukturwandel der
Gesellschaft hinterher hinkt.
2.2. Zum Umbruch im Iran als ein
Nachholeffekt des sozialen Habitus der die Revolution tragenden
Menschen.
Nach der Revolution, vor allem nach dem
Iran-Irak-Krieg setzte ein Umbruch im Iran ein, der als praktische
Kritik der Islamisierung der Revolution und der nachrevolutionären
Staatsgesellschaft zu verstehen ist. Diese Kritik ist zurückzuführen auf
die allgemeine Erfahrung der Islamisierung, deren Sinn und Bedeutung für
die Mehrheit der Bevölkerung in ihrer sukzessiven Enteignung und
Abwertung bzw. Erniedrigung bestand. Sie ist zugleich begleitet
gewesen durch praktische alltägliche Versuche der Wiederaneignung
der inzwischen durch eine immer kleiner werdende Kerngruppe der
Herrschaft monopolisierten Macht- und Statusquellen.
Die überraschenden Ergebnisse der Präsidentschafts-
und Kommunalwahlen 1997, die mit Khatami zur Wahl eines Außenseiters zum
Präsidenten und zum mehrheitlichen Einzug der reformorientierten
islamischen Kräfte ins Parlament führte, sind der bisher umfassendste
Ausdruck dieser praktischen Kritik und des
Aneignungsversuches.
Berücksichtigt man jedoch einige andere weniger
spektakulären Aspekte eines solchen Umbruchs wie die Urbanisierung
der Städte, den intellektuellen Revivalismus der islamisch
orientierten Gebildeten und den islamischen Feminismus, und nicht
zuletzt die zunehmende Rezeption moderner und als solche humanistischer
und demokratischer Interpretationen des Koran und den Überlieferungen
des Propheten (hadith), die ich kurz skizzieren werde, erweist sich
dieser Umbruch vor allem als ein Nachholeffekt des sozialen Habitus
der Menschen, die mit Khomeini an der Spitze die Islamisierung der
Revolution und der Gesellschaft als eine institutionelle
Ent-Demokratisierung ermöglichten. Die Transformation der
gemeinsamen gesellschaftlichen Ausprägung ihres individuellen
Verhaltens, ihrer Sprache und Denkweise, ihrer Gefühlslage und vor allem
ihrer Gewissens- und Idealbildung – kurz: des Grundschemas ihrer
Persönlichkeitsstruktur holte die relativ rascher vorauseilende soziale
Differenzierung nach.
2.2.1. Der intellektuelle Revivalismus der
islamisch orientierten Gebildeten in Gestalt der Bewegung der
„Andersdenkenden“
Eine dieser Nachholeffekte des sozialen Habitus ist
die Rezeption moderner Interpretationen von Koran und der
Überlieferungen des Propheten sowie ihrer humanistischen und
demokratischen Auslegungen wie sie durch Geistliche wie Schabestari und
Kadivar u. a. und religiös orientierten Intellektuellen wie Soroush[17]
repräsentiert werden.
Als Präsident Khatami die „Freiheit als Freiheit
der Andersdenkenden“ propagierte, dachte er vor allem an diese neue
intellektuelle Bewegung, die als „Alternative Denkschule“ (Andisheh-ye
Diga´r) bezeichnet wird und einen islamischen Paradigmenwechsel
anstrebt. Auf der intellektuellen Ebene ist sie die höchste
Manifestation des nachrevolutionären Umbruchs. Ihre
„religiös-intellektuellen“ Träger werden angeführt von einem Professor
für Philosophie, Abdul-Karim Soroush, der einst von Khomeini
mit der Führung der „islamischen Kulturrevolution“ betraut wurde. Dr.
Muhammad Schabestari ist einer der geistlichen Führungspersönlichkeiten
einer sich anbahnenden reformatorischen Bewegung, die mit den
„Rationalisten“ in der islamischen Geistesgeschichte ihre unterdrückten
Vorbilder hat.
Diese Bewegung ist weder anti-islamisch noch
säkular; sie versucht aber vor allem die Kompetenzen der Religion im
heutigen Zeitalter neu zu bestimmen. Erkenntnistheoretisch begründen die
Protagonisten dieser Bewegung die Aufforderung zu einer „hermeneutischen
Lesart“ des Koran, und lehnen eine „wahre Lesart“ oder
aber auch eine exklusive „Experten- Lesart“ der Geistlichkeit ab. In
der Tat versucht diese Bewegung, die Professionalisierung der
Interpretation der religiösen Quellen durch die Geistlichkeit
aufzuheben, die von der Monopolisierung des religiösen Wissens lebt.
Durchdrungen von der „Aufklärung“, betreibt diese Bewegung eine
implizite Kritik der Theorie desvalayat-e faqih, der
Rechtsgelehrten- Herrschaft, der Grundlage des Islamischen Staates im
Iran.
Sie vertritt den Standpunkt, dass die zentrale
Leitung der modernen Gesellschaften zwar möglich und wünschenswert ist,
nicht jedoch durch die Religion bzw. der Geistlichkeit; sondern durch
wissenschaftliche Rationalität und in demokratischen Strukturen.
Mit Soroush, Shabestari, Kadivar u.a. glaubt diese
Bewegung nicht nur, dass Islam und Demokratie kompatibel sind; sie hält
ihre Verbindung sogar für unvermeidlich. In der Tat, fordern sie die
Errichtung eines säkularen demokratischen Staates, der den Islam als
einen individualisierten Glauben beherbergt.
Sie lehnen die Vorstellung vom „Islam als die
Lösung“ aller Probleme kategorisch ab. Für sie hat die Religion
Grenzen in Beantwortung der menschlichen Probleme. Sie sei keine Domäne
der alltäglichen Angelegenheiten, die wissenschaftlich geregelt werden
müssen, sondern der Geheimnisse, der Perplexitäten, Liebe und Hingabe an
Gott. Nichtsdestoweniger müsse der religiöse Glaube angeregt werden, da
er nicht nur Lebenssinn vermittele und das Leben der Menschen
erträglicher mache, indem er ihnen helfe, mit der harten Realität des
Lebens zurechtzukommen; er liefere auch ein externes Mittel
der Selbstkontrolle der Menschen und erleichtere genauso wie die
Institutionen der Demokratie ihre Selbstkontrolle. Deswegen
begreift diese Bewegung die Religion als ein Recht und nicht
als eine Pflicht. Zu dieser Betonung der Verschiebung der Balance
zwischen der Selbst- und Fremdkontrolle zugunsten einer zunehmend
individualisierten Selbststeuerung der Menschen kommen andere
zivilisatorische Transformationen des sozialen Habitus der Träger dieser
Bewegung hinzu. Vor allem die Erweiterung der Reichweite ihrer
Identifikation mit Menschen jenseits ihrer Gruppenzugehörigkeit.
Dies manifestiert sich in ihrer ausdrücklichen Ablehnung der
gegenwärtigen Teilung der Bürger in Menschen erster und zweiter Klasse
bzw. „Khodi“ und „Gheir-e Khodi“ (Wir- und Sie-Gruppen)
und die entsprechende Einschränkung des Wir-Bezuges auf die
etablierten Kerngruppen der Herrschaft, ja gar der Muslime da den
Nicht-Muslimen als Staatsbürger die gleichen verfassungsmäßig
verbrieften individuellen, sozialen und bürgerlichen Rechte zukomme wie
den Muslimen. Hinzu kommt die Zivilisierung ihrer Gottesvorstellung,
die sie in ihrer gegenwärtigen Auseinandersetzung mit den Konservativen
hervorheben, welche die Gewalttätigkeit in den politischen
Auseinandersetzungen bzw. die physische Gewalt als Mittel der
Konkurrenz- und Ausscheidungskämpfe im Gottes Namen zu legitimieren
versuchen. Für beide dient zwar der Koran als Quelle. Doch entsprechend
ihrer Zivilisationsdifferentiale betonen sie jeweils die
entgegengesetzten Attribute Gottes, wie sie in jenem Buch stehen.
Gegenüber dem grausamen, gewalttätigen, strafenden, rachsüchtigen
und intoleranten Gott der Konservativen stellen sie ihren Gott,
„den Gütigsten aller Gütigen“.
Die Bewegung der „alternativen Denkschule“ genießt
eine weit verbreitete Unterstützung unter der Jugend und Gebildeten, den
religiös orientierten genauso wie den säkularen, vor allem unter den zum
größten Teil marginalisierten modernen Mittelschichten. Sie verfügt vor
allem über eine enorme Gefolgschaft unter den Theologiestudenten, und
zwar viel mehr als irgendein Großajatollah.
Das Besondere an ihren Vorstellungen ist nicht so
sehr ihre Originalität als vielmehr die Tatsache, dass sie solche
zunehmende Popularität in einem so selbstbewussten Islamischen Staat
genießen, so dass die etablierte Kerngruppe der Macht alle von ihnen
eingeführten Begriffe wie Demokratie, Menschenrechte oder
Zivilgesellschaft durch einen islamischen Zusatz zu besetzen versuchen,
um ihnen ihres kritischen Stachels zu berauben.
Doch während die traditionelle Geistlichkeit durch
ihre formalistische Lesart der Quellen immer noch eine Anpassung der
Gegenwart an die überlieferten normativen Strukturen der Gesellschaft
zur Zeit des Propheten anstrebt, indem sie buchstäblich nach
Gestaltähnlichkeiten der Lösungsstrategien Ausschau hält, versucht
die moderne Geistlichkeit den Islam an die Gegenwart anzupassen,
indem sie mit ihrer hermeneutischen Interpretation der Texte nach
Strukturähnlichkeiten der beiden Gesellschaften sucht. Mit der
historischen Deutung der Sinnzusammenhänge der Gebote und Verbote im
Koran und Überlieferungen, versucht sie normative Lösungsstrategien für
die gegenwärtigen Probleme zu entwickeln, so z.B. institutionelle Formen
der Garantie der Gerechtigkeit, die als zunehmende Chancengleichheit
durch Menschenrechte garantiert werden soll.; oder die individuellen
Freiheiten, für deren Einschränkung nur die Gerechtigkeit als oberstes
Kriterium gelten soll.
Als Beispiel für diese Suche nach strukturell
ähnlichen Sinnzusammenhänge wird u. a. die durch den Propheten
eingeführte „Qisas“ als Argumentationshilfe eingeführt.[18]
„Qisas“ entspricht der Lex talionis des Moses, „Auge um Auge
Zahn um Zahn etc.“, aber indem Mohammad eine Kompensation des Unrechtes
durch Geld erlaubt, hat er sich von diesem Prinzip gelöst[19].
Nun fragen die Reformatoren unter der Geistlichkeit, soll in den
modernen Gesellschaften dieses abgeschwächte Vergeltungsprinzip wieder
eingeführt werden? Oder sollte nach dem zivilisatorischen Sinn dieses
Gebotes zu Mohammads Zeiten gefragt werden, wo die eskalierende
Stammesfehde die dominante Form der „Blutrache“ war?
Während die Traditionalisten mit ihrer
formalistischen Lesart nach einer buchstäblichen Gestaltähnlichkeit
in Mohammads Worten und Taten suchen, um ihn nachzuahmen, sucht
die hermeneutische Lesart der modern orientierten Geistlichkeit mit
systematischer Historisierung der Überlieferungen, die einzelnen
Aussagen in Koran und Sunna einem historischen Kontext zuzuordnen. Mit
dieser Suche nach Sinnzusammenhängen von Mohammads Worten und Taten,
soll deren Strukturähnlichkeit die Lösungsstrategien für
gegenwärtige Probleme liefern. So soll der Islam an die Gegenwart
angepasst werden, statt der Gegenwart Gewalt anzutun, indem sie an ein
statisches a-historisches Verständnis des Islam angepasst wird. So
stellt die moderne Geistlichkeit keine aktuell sich stellenden Fragen an
die Textquellen, die sie nicht beantworten können. Sie fragt nicht
danach, wie man Demokratie, Menschenrechte oder Zivilgesellschaft mit
Mohammads Worten und Taten kompatibel macht und damit islamisiert, weil
diese modernen Begriffe Manifestationen der Erfahrungswelt der
modernisierten Menschen seien und nicht in der tradierten Erfahrungswelt
von Mohammad zu finden sind. Die Fragen, die sich zu Mohammads Zeiten
aufdrängten, wären ganz anderer Natur als diejenigen, die sich uns
gegenwärtig stellen. Doch der zugrunde liegende Grundwert der
Fragestellungen ergebe sich aus der strukturellen Ähnlichkeit der
Sachlage, nämlich die bestehenden himmelschreienden
Ungerechtigkeiten damals wie heute, wenn auch in unterschiedlichem
Ausmaß. Aus dieser Strukturähnlichkeit der Lage ergäbe sich die Frage
nach den historisch möglichen Formen der Verwirklichung zunehmender
Gerechtigkeit und Suspendierung der Ungerechtigkeit. War zu Zeiten von
Mohammed und der zwölf Imame der Schiiten die dominante Form der
Herrschaft angesichts der Entwicklung der sozialen Differenzierung und
Komplexität der Gesellschaft unverrückbar die „absolute Herrschaft“
eines Menschen, musste nach den persönlichen Eigenschaften des gerechten
Herrschers gefragt werden, die dem Prinzip der Gerechtigkeit genüge tun[20].
In den heute weitgehend differenzierten und komplexen Gesellschaften sei
die Zeit des Absolutismus vorüber. Deswegen stelle sich die Frage eher
nach den geeigneten institutionellen Formen der Kontrolle der die
staatlichen Macht- und Steuerungspositionen besetzenden Menschen, um
Gerechtigkeit walten zu lassen. In diesem Sinne können die Muslime die
bisherigen Erfahrungen der Menschheit nicht ignorieren, seien doch die
Institutionen Manifestationen menschlichen Lernprozesse. Und die
Erfahrungen zweier blutiger Weltkriege habe die Respektierung der
Menschenrechte und institutionelle Demokratisierung der Beziehungen
zwischen den Regierenden und Regierten als einzige Alternative für eine
friedliche Realisierung der Gerechtigkeit nahe gelegt – so sinngemäß
Schabestari[21]. Entscheidend bei der Übernahme
dieser Institutionen sei, dass sie den Kern des Islams nicht in
Frage stellt, und das sei das gemeinsame Glaubensbekenntnis aller
Muslime zur Einheit Gottes und Sendung Mohammads.[22]
Damit strebt die modernisierte Geistlichkeit danach, die Kompatibilität
von Islam und institutioneller Demokratisierung herzustellen.
Zusammenfassend möchte ich
hervorheben, dass es ein Spektrum von islamischen Strömungen unter der
Geistlichkeit gibt, dessen ausgeprägte polare Traditionslinien die
konservativen Islamisten und modern-liberale sind. Während die
Islamisten den Islam mit der Shari’a gleichsetzen und ihn als Kodex
präziser Rechts- und Verhaltensvorschriften begreifen, der die politisch
relevanten Normen und Institutionen bindend festlegt – was einer
demokratischen Grundordnung widerspricht –, strebt die modernisierte
Geistlichkeit danach, die Kompatibilität von Islam und institutioneller
Demokratisierung dadurch herzustellen, indem sie die Shari’a
ethisiert und als Kanon grundlegender Maximen und Werte versteht,
die den Menschen die Freiheit vernunftgeleiteter Deutung und Anwendung
der heiligen Texte lassen und damit tendenziell eine Autonomisierung der
„politischen Sphäre“ erlauben.
3. Zur Zivilisierung des Menschen- und
Gottesbildes als Bedingung der Möglichkeit institutioneller
Demokratisierung in den islamisch geprägten Gesellschaften
Diese Formalisierungs- und Ethisierungstendenzen
der Schari’a sind die beiden dominanten Entwicklungstendenzen des Islam,
der wie jeder andere soziale Prozess zwar reversibel ist aber eine
gerichtete Entwicklung aufweist. Dessen Entwicklung ist aber ein
Teilaspekt einer gesamtgesellschaftlichen Transformation, d.h. einer
Veränderung der Sozial- und Persönlichkeitsstrukturen der involvierten
Menschen. Mit diesen Transformationsprozessen geht einher eine
gerichtete Veränderung der Selbstwahrnehmung der Menschen hin zu einem
zunehmend individualisierten, d.h. autonomeren und selbstwirksameren
Selbstbild. Dieses Selbstbild ist die Manifestation der Verschiebung der
Balance von Fremdzwängen und Selbstzwängen und damit auch der Balance
von Trieb- und Selbstzwängen und der Veränderung der Art des
individuellen Einbaus der letzteren im Laufe ihres
Zivilisierungsprozesses. Denn Menschen sind nicht von Natur aus
zivilisiert, aber sie haben von Natur aus eine Anlage, die unter
bestimmten Bedingungen eine Zivilisierung, also eine individuelle
Selbstregulierung momentaner trieb- und affektbedingter
Verhaltensimpulse oder deren Umleitung von den primären auf sekundären
Zielen hin und gegebenenfalls auch deren sublimatorische Umgestaltung,
möglich machen.[23]
Mit diesem zivilisatorischen Transformationsprozess
des Selbstbildes der Menschen geht einher eine Transformation ihres
Gottesbildes, das zwar seine furchterregende Funktion als Stütze einer
relativ gebrechlichen Selbstregulierung niemals verliert. Doch mit der
zunehmenden Individualisierung von Menschen einher geht nicht nur der
zunehmende Funktionsverlust Gottes als Ersatz für das sich zunehmend
entwickelnde individuelle Gewissen und den Verstand; Gott zivilisiert
sich auch in der Vorstellung der Menschen. Er erscheint ihnen weniger
leidenschaftlich, wild, und unberechenbar. Er ist nicht mehr heute
menschenfreundlich und voller Wohlwollen, morgen grausam, voller Hass
und zerstörerisch wie sehr mächtige Menschen und ungezähmte
Naturgewalten, weil die schwankenden natürlichen und sozialen
Gefahrenniveau sich reduziert haben.[24]
Diese interdependenten Selbst- und Gottesbilder der
Menschen bestimmen als soziale Apriori die Gerichtetheit ihrer
gesamten Wahrnehmung. Aus diesem Grunde sind die unterschiedlichen
Lesarten von Koran und Sunna weniger diesen Texten selbst geschuldet als
vielmehr diesen textfremden interdependenten Selbst- und
Gottesbildern der Menschen. Als ihre Glaubensaxiome und Werthaltungen
manifestieren sie Zivilisationsdifferentiale unterschiedlicher Menschen,
bestimmen aber auch die Gerichtetheit ihrer Rezeption der heiligen Texte
und ihrer formalisierten und ethisierten Lesarten.
Es ist dieser veränderte Rezeptionseffekt der
zivilisierten Gottes- und Menschenbilder der Geistlichkeit und ihrer
Klientel, der sich in der Ethisierung der Shari’a manifestiert und den
Menschen die Hauptrolle in der Gestaltung ihres sozialen Lebens
einräumt, während ihre Formalisierung diese Gestaltungschance untersagt.
Dabei ist die Formalisierungstendenz eines Teils
der Geistlichkeit und ihrer Klientel ein Nachhinkeffekt ihres sozialen
Habitus. Als ein zivilisatorischer Gegenprozess ist sie dominant
geworden im Zusammenhang mit dem erhöhten Gefahrenniveau, das sie als
Funktion der Modernisierung der Gesellschaft erfahren haben. Es sind
ihre relativ triebdurchlässigen, labilen und weniger autonomen
Selbstzwangsinstanzen, die sich in ihrem Bedürfnis nach ständiger
Unterstützung und Verstärkung durch Fremdzwänge manifestiert. Zu diesen
Fremdzwängen gehören u. a. die Zwänge kollektiver Phantasien und ein
Gottesbild, das als ihr forensisches Gewissen funktioniert. Zu deren
Funktionen gehört die Hilfestellung und Verstärkung ihrer relativ
fragilen persönlichen Selbstzwangsinstanzen.[25]
Diese Fragilität ihrer eigenen Selbstzwangsinstanzen manifestiert sich
in einem Bild von Menschen, die scheinbar ihres Glücks unkundig, ihren
rebellischen Trieben unterliegen und zur normativen Strukturierung ihres
sozialen, ökonomischen und politischen Lebens unfähig sind, und für die
Gott als Kompensation Gesetze erlässt. Angesichts dieses
Gesetzesunkundigkeit der Menschen besteht die Sendung des Propheten in
der Übermittlung der ewig geltenden göttlichen Gesetze. Aus diesem
Grunde dreht sich für sie die Offenbarung Gottes nur um Gesetzgebung,
während die göttlichen Gesetze das Herzstück des Islams bilden. Dabei
begreift die konservative Geistlichkeit Gottesgesetzgebung im geläufigen
Sinne und das Gesetz als Verkörperung der absolut geltenden Werte unter
besonderen äußeren Bedingungen. Diesem Gottesbild als Gesetzgeber
entspricht komplementär ihr Menschenbild. Es ist das Bild eines
verpflichteten und Gott-verantwortlichen Menschen. Er ist Bewahrer der
Sendung Gottes. Seine Pflicht ist nur begrenzt durch allgemeine
Bedingungen wie die Machtverhältnisse und seine Vernunft[26].
Demgegenüber begreift der zivilisiertere Teil der
Geistlichkeit die Gesetzgebung Gottes im Sinne des Erlassens und
Bestätigens von ewig gültigen Werten. Für sie ist Gott kein
Gesetzgeber sondern in erster Linie der Garant der ethischen Grundsätze
als Orientierungsmittel für Menschen. Demnach ist Gott der „Sinnstifter
der Werte“, während die Sendung der Propheten in der Etablierung der
ethischen Grundlagen der irdischen Gesetzgebung besteht[27].
Die anthropologische Voraussetzung dieses
Gottesbildes sind historisch konkrete Menschen, die Gott als eine
forensische Gewisseninstanz im Sinne eines Fremdzwanges weitgehend
verinnerlicht haben. Für diese Menschen ist die Religiosität ein
mystisches Gefühl und Nachleben der göttlichen Moral und humanes
Verhalten. Demnach hat die Geistlichkeit die Aufgabe, die sinnstiftenden
Wertprobleme der Menschen als ihr zentrales Problem zu lösen. Für diese
Geistlichkeit sind es diese historisch bedingten Menschen, die Gott mit
seiner Offenbarung der ewig gültigen Werstmaßstäbe anspricht und die er
sich gegenüber moralisch verpflichtet weiß. Von daher erwartet
diese Geistlichkeit von den heiligen Texten keineswegs absolut gültige
Modelle der sozialen, ökonomischen und politischen Ordnung zu finden.
Sie erwartet nur, darin die allgemeinen moralischen Gebote und
absolut gültigen Grundwerte für die sich permanent wandelnde
Gesellschaft der Menschen zu finden – so Mohammed Mudjtahed Schabestari[28].
Folglich ist geht es weniger um einen statisch
gedachten Islam, dessen Kompatibilität oder Inkompatibilität mit
„Demokratie“ festgestellt werden kann, als vielmehr miteinander
konkurrierende, graduell unterschiedlich zivilisierte Muslime, die mit
ihren Lesarten der heiligen Schriften mehr oder weniger demokratisch
sein können. Das Ergebnis dieser Konkurrenz- und Ausscheidungskämpfe ist
zwar die Folge einer kognitiven Umstrukturierung der islamisch geprägten
Menschen. Doch diese Umstrukturierung selbst hängt ab von der sich
verschiebenden Balance zwischen Engagement und Distanzierung der
involvierten Menschen, wie sie sich ergibt aus den empfundenen
Gefahrenniveaus. Letztere ist aber Funktion nicht nur der
innerstaatlichen, sondern aufgrund ihrer Interdependenz auch der
zwischenstaatlichen Zielkonflikte und der Art ihrer Austragung.
Anmerkungen
[1] N.Elias, Sociology
of Knowledge: New Perspectives, in : "Sociology", 1971, V, Nr. 2, S.
150.
[2] Vgl. N. Keddie,
Wandel im Islam - Islam und Wandel, in: K. Greussing (Hg.), Religion
und Politik im Iran, Frankfurt a. M. 1981, S.98-119, besonders S.
100f.: "Genauere Untersuchungen haben nämlich in der Tat gezeigt,
dass auch die majoritäre oder orthodoxe Religion sich ständig
veränderte und dass dies mit sozio-politischen Veränderungen Hand in
Hand ging."
[3] Vgl. N. Elias, Die
Gesellschaft der Individuen, Frankfurt a. M. 1987, S. 244.
[4] Vgl. a.a.O., S.
281ff.
[5] R. Klaff: Islam und
Demokratie, Frankfurt a.M. u.a. 1987, S. 4.
[6]
Vergl. Mohammed Mojtahed
Shabestari, A Critique of the Official Reading of Religion (Cries,
Challenges and Solution), Teheran, 2000 (Persisch), S. 309.
[7]
R. Klaff,, Islam und Demokratie,
a.a.O., S. 15.
[8]
Vgl.
N.Elias. Was ist Soziologie?,
Weinheim, München 1986, S 69.
[9] Vgl. a.a.O., S.
70ff.
[10] s. dazu unten
unter 2.2.1.
[11] „Ich bezeuge,
dass es keinen Gott gibt außer Gott. Ich bezeuge, dass Mohammed der
Prophet Gottes ist.“
[12] Ajatollah
Khomeini,Der islamische Staat, Berlin 1983, S.61.
[17] Als Poppers
Schüler und Promovent der London University, ist Soroush genauso
versiert in moderner Wissenschaft und Philosophie wie imIslam und
inJurisprudenz. In diesen Bereichen ist er daher viel bewanderter
als Ali Schariati (1933-77), der wichtigste islamische Ideologe vor
der Revolution.
[18]
Vgl. Mohammed Mojtahed
Shabestari, A Critique of the Official Reading of Religion, a.a.O.,
S.171ff.
[19] So Mohammad, in
der Sure 2 179-180 ausruft: „ O Gläubige, die ihr meint, euch sei
bei Mord Vergeltung vorgeschrieben, ein Freier für einen Freier,
eine Sklave für eine Sklaven, eine Frau für eine Frau! Verzeiht aber
der Bruder dem Mörder, so soll dieser jenem gerechterweise und
gutwillig ein Sühngeld zahlen. Diese Milde und Gnade kommt vom Gott,
eurem Herren.“
[20]
Vgl. Mohammed Mojtahed
Shabestari, Hermeneutic, The Scripture and The Tradition, Teheran
1998 (Persisch), S. 59ff.
[21]
Vgl. Mohammed Mojtahed
Shabestari, A Critique of the Official Reading of Religion, a.a.O.,
S. 199ff.
[22] „Ich bezeuge,
dass es keinen Gott gibt außer Gott. Ich bezeuge, dass Mohammed der
Prophet Gottes ist“.
[23] N. Elias,
Zivilisation; in: Bernd Schäfers (Hrsg.): Begriffe der Soziologie,
Opladen 1986, S. 383ff.
[25] Vgl. a.a.O., S.
384f.
[26]
Vergl. Mohammed Mojtahed
Shabestari, Hermeneutic, The Scripture and The Tradition, a.a.O.,
S.76ff.